Privatpraxis

Aufgrund der Rahmenbedingungen der Krankenkassen ist generell die Behandlung von akuten Geschehnissen nur auf Grundlage einer ärztlichen Privatverordnung möglich.

Vorbeugende Behandlungen können jedoch jederzeit in Anspruch genommen werden. Diese können sowohl bei vorangegangenen Beschwerden indiziert sein, als auch dann, wenn Sie sich selbst etwas Gutes tun wollen. Dafür benötigen Sie kein Rezept.

Was individuell für Sie die richtige Behandlung ist, kann nur in einem persönlichen Gespräch entschieden werden. Hier muss im Einzelfall auch besprochen werden, ob trotzdem eine Konsultation des Arztes nötig ist.